Jede verantwortliche Stelle muss den Nachweis erbringen können, dass sie personenbezogene Daten rechtskonform nach den Vorgaben der DGSVOverarbeitet. Das bedeutet … Dazu kommt eine erhebliche Ausweitung des Bußgeldrahmens: Bei Verstößen sind nun Geldbußen bis 20 Mio.
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